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Das Solarspitzen-Gesetz – lohnt sich meine geplante Solar Anlage überhaupt noch?

Aktualisiert: 24. Feb.

Vor dieser Frage stehen aktuell viele Photovoltaikinteressierte. Mit dem Solarspitzen Gesetz kommt es zu einigen Neuerungen, die sich auch auf die Rentabilität einer PV-Anlage auswirken können. Wichtig: Das Gesetz gilt nur für Neuanlagen

 


Grundsätzlich betrachte ich in diesem Beitrag 2 relevante Punkte: 

 

Punkt 1 ist der Verlust der Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen und der daraus resultierende verlängerte Zeitraum für den Erhalt der Einspeisevergütung

 

Erläuterung dazu:  Zukünftig erhalten PV-Anlagen in den Zeiten negativer Strompreise für evtl. eingespeisten Strom keine Einspeisevergütung mehr. Durch eine im Gesetz festgeschriebene Kompensationsrechnung wird allerdings die Zeit an den regulären Förderzeitraum angehangen. Um wie viel sich dieser Zeitraum verlängert ist natürlich abhängig davon wie oft in Zukunft die Strompreise am Markt negativ sein werden.  


Hier können durchaus mehrere Monate oder sogar Jahre hinzukommen.  Durch diesen Kompensationsmechanismus wird die Rentabilität der Photovoltaikanlage allerdings gesichert.  

 

Ziel des Gesetzes ist es ja die Einspeisespitzen zu verringern. Angestrebt wird deshalb alle Neuanlagen mit einem intelligente Messsystem (IMSys) und einer Steuereinheit zur Regelung durch den Netzbetreiber auszustatten. Solange dieser Einbau noch nicht geschehen ist gilt als Übergangsregelung eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 60 %.  


Das bringt mich zum zweiten Punkt den wir hier betrachten müssen: Einerseits die 60 % Leistungsbegrenzung und andererseits die späteren Kosten für das IMSys plus Steuereinheit über die Laufzeit der Anlage.  


Die Einspeisebegrenzung hat bei Eigenverbrauchsanlagen nahezu keine negativen Auswirkungen, da das Speichersystem als zusätzlicher Puffer für die erzeugte Strommenge fungiert. Speicher sollten in dem Fall nur nicht zu klein dimensioniert werden. Volleinspeiseanlagen werden allerdings etwas benachteiligt. Lt. HTW Berlin kann es hier zwischen 1 (Ost-West Anlage) und 9 % (Südanlage) an Abregelungsverlusten der erzeugten Solarstrommenge kommen. (Quelle: pv magazine Deutschland) Hier ist allerdings zu beachten, dass nach dem Einbau der intelligenten Messeinrichtung die Abregelung auf 60 % und damit dieser Nachteil für Volleinspeiser entfällt! 

Die Kosten für IMSys und Steuereinheit betragen bei einer typischen 10 kW Anlage  2.000 € über den Zeitraum von 20 Jahren. Da dies laufende Kosten von je 50 € jährlich für das IMSys und für das Steuergerät sind wird die anfängliche Investitionssumme für den Kunden in eine Photovoltaikanlage nicht oder nur geringfügig erhöht. 

 

Fazit: 


Für Eigenverbrauchsanlagen (Überschusseinspeisung) mit Speicher gibt es keinen Nachteil durch die Regelung. 


Volleinspeiseanlagen ohne Speicher, speziell mit Südausrichtung und optimalen Bedingungen, sind in der Zeit der 60 % Abregelung  etwas benachteiligt.  


Das IMSys und das Steuergerät ist bei allen Neuanlagen einfach ein zusätzlicher Kostenpunkt den es vorher nicht gab. 


PV Anlagen bleiben allerdings auch nach der Verabschiedung des Gesetzes wirtschaftlich attraktiv. 


Durch die Laufzeitverlängerung ist der Einsatz hochwertiger Komponenten, wie zum Beispiel GlasGlas Module, noch interessanter geworden um auch nach 20 Jahren noch effizient Strom zu produzieren. Hier mehr Infos dazu.


Das Gesetz und die enthaltenen Maßnahmen werden am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.  Die Veröffentlichung erfolgte heute am 24.02.2025. Ein Merkblatt des BSW Solar beantwortet weitere Fragen zum Gesetz!  




 
 
 

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