Photovoltaikanlage anmelden - wie funktioniert es?
- Michael Neumann
- 8. Feb.
- 2 Min. Lesezeit
Neue Photovoltaik Anlagen müssen beim örtlichen Netzbetreiber beantragt und angemeldet werden, sobald diese mit dem Stromnetz verbunden werden sollen. Dieser Punkt gilt auch für PV-Anlagen mit einer Null Einspeisung.
Inselanlagen sind davon nicht betroffen. Mini Photovoltikanlagen/ Balkonanlagen mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 VA und einer maximalen Modulleistung von 2000 Watt müssen nur im Markstammdatenregister eingetragen werden.
Oft erfolgt das Netzanschlussbegehren über Onlineformulare auf der Website Ihres Netzbetreibers. Falls Sie nicht wissen, wer Ihr Netzbetreiber ist, können Sie diesen hier herausfinden!

Folgenden Ablauf gibt es unabhängig vom Netzbetreiber:
Netzanschlussbegehren
Netzverträglichkeitsprüfung
Netztechnische Stellungnahme und Einspeisezusage
Installation der Solaranlage mit anschließender EEG Inbetriebnahme
Zählersetzung
Netztechnische Inbetriebsetzung
Der Prozess ist in der Regel standardisiert und besteht meist aus folgenden einzureichenden Formularen (im Bereich Niederspannung):
Datenblatt Photovoltaikanlage inkl. Förderrelevante Angaben
Dokumentation PVA - Datenblätter Module, Batterie, Wechselrichter, Einheitenzertifikat
Anschluss Erzeugungsanlagen inkl. Messkonzept
Übersichtsplan PVA
E3 Datenblatt Speicher
E8 Inbetriebsetzungsprotokoll
Ab dem 1.1 2025 sind Netzbetreiber bei Anlagen bis 30 kW dazu verpflichtet den Informationsaustausch zu digitalisieren (über Webportale und digitale Dokumente) und zu vereinheitlichen (Quelle: EEG § 8 Abs. 7). Reichen Sie die o.g. Unterlagen bitte vollständig ein. Der Netzbetreiber muss nach dem Einreichen der vollständigen Unterlagen dem Anfragenden unverzüglich einen Zeitplan zur Bearbeitung der Daten vorlegen. Oftmals wird dies auf der Website des Netzbetreibers oder per Mail durch einen Standardtext beschrieben.
Kleine Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis 10,8 kW können an das Verteilernetz angeschlossen werden, falls der Netzbetreiber sich nicht innerhalb eines Monats beim Anfragenden meldet (Quelle EEG EEG § 8 Abs 5).
Im Normalfall bekommt der Kunde dann die netztechnische Stellungnahme. Bei einem positiven Bescheid inklusive Einspeisezusage kann die Montage starten. Nach der Installation der PV-Anlage muss man diese als Anlagenbetreiber im Marktstammdatenregister (MaStR) spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme melden.

Photovoltaikanlagen bis 30 kW können üblicherweise über den vorhandenen Hausanschluss angeschlossen werden. Größere Photovoltaikanlagen können eine Anschlusserweiterung oder einen Netzausbau erforderlich machen. Diese Informationen sind in der netztechnischen Stellungnahme des Netzbetreibers enthalten.
Ich empfehle Ihnen bei der Netzanmeldung einen Fachbetrieb mit hinzuzuziehen den Sie sowieso für den Netzanschluss benötigen. Idealerweise kann der Errichter der Solaranlage dies gleich mit erledigen. Achten Sie hier darauf das dieser Punkt auch im Angebot mit drinsteht. Es gab schon viele vermeintliche Komplettangebote bei denen bei genauerem Hinsehen der Netzanschluss nicht mit Bestandteil war.
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